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THW - Regelwerk

01.01.22 Views: 25212

THW - Regelwerk

Das THW ist eine neutrale und friedliche Fraktion, welche es sich zur Aufgabe gemacht hat die Spieler medizinisch und technisch zu unterstützen.

Dienstvorschrift
des THW Altis

Technisches Hilfswerk Altis

Abteilung Leitung & Vorschriften / Gesetze

Am Marktplatz 11

59846 Kavala

Telefon: 05313 / 314-1



Aktuelle Leitung des THWs findest du in diesem Dokument.

 

 

§ 1 Allgemeines

  1. Das THW-Regelwerk stellt eine Ergänzung des Serverregelwerks dar, grundlegend ist jeder THWler auch ein Spieler, der das Serverregelwerk kennen und einhalten muss.
  2. Wer im berauschten Zustand in den Dienst kommt, tut dies auf eigene Gefahr.
  3. Als THWler darf man sich nicht als Polizist oder für ein Polizeipraktikum bewerben.
  4. Bei Beschwerden muss ein Beweis über das Vergehen vorliegen. (Video, Screenshot)
  5. Aufnahmen, während Ausbildungen sind nicht gestattet.
  6. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Whitelist-Fraktion auf einem anderen Arma-3-Server ist untersagt.
  7. Das Einloggen als THWler ist nur über die Ingame-Lobby gestattet, das Schild im HQ ist nur für das Übertragen des Inhalts vom Schließfach (siehe §14 Absatz 4) und für die Unterstützung bei einer Notstandsmeldung zu nutzen.

§ 2 Verhalten

§ 2.1 Verhalten gegenüber der Zivilbevölkerung

  1. Das THW ist stets Freund und Helfer, sowie eine neutrale Partei. Wir geben keine Informationen weiter, außer bei Lebensbedrohung oder sehr gutem RP.
  2. Jeder Bürger wird gleich behandelt.
  3. Es ist verboten, als THWler Gegenstände oder Bargeld aufzusammeln.
  4. Es ist verboten, als THWler Warnlicht / Sirene bei Zivilisten-Fahrzeugen anzuschalten (nach Bedrohung & allgemein).
  5. Die Zwangsjacke wird gegen Troller und bei psychischen RP verwendet. Das Trollen damit ist untersagt

§ 2.2 Verhalten gegenüber der Polizei

  1. Die Polizei ist dem THW bei Schießereien oder polizeilichen Einsätzen übergeordnet.
  2. Polizisten werden wie gleichwertige Kollegen behandelt.
  3. Wenn eine Zwangswiederbelebung angeordnet wurde, hat diese höchste Priorität.
  4. Maskierte Polizisten (BKA | SEK) dürfen nicht mit Namen angesprochen werden. Bei komplett zivilen Polizisten dürfen diese auch nicht als Cops enttarnt werden, sie werden wie normale Zivilisten behandelt.

 

§ 2.3 Verhalten gegenüber den THW-Kollegen

  1. THWler untereinander pflegen einen respektvollen und hilfsbereiten Umgang.
  2. Den Anweisungen von höherrangigen Kollegen, insb. Leitung, Ausbildern oder Personalmitarbeitern, ist Folge zu leisten.
  3. Unstimmigkeiten sollen untereinander und ggf. mit der Vertrauensperson geklärt werden, sollte dies nicht möglich sein kann ein Ausbilder oder Personaler hinzugezogen werden. Das Hinzuziehen der Leitung sollte die letzte Option sein.

§ 3 Teamspeak und EL

  1. Die Einsatzleitung ist stets besetzt zu halten, sodass die Polizei die Möglichkeit hat, mit dem THW in Verbindung zu stehen.
  2. Eine EL kann ab 5 Personen gebildet werden, eine Pflicht besteht bei 7 THWlern im Dienst, hierbei besteht freie Channelwahl. Ab 10 THWlern oder bei einer EL Ausbildung müssen die Channel entsprechend der Einteilung besetzt werden. Die Bildung kann auch von einem Vorgesetzten durchgeführt werden.
  3. Zwischen 02 bis 14 Uhr ist das Bilden einer EL optional.
  4. Die Einsatzchannel werden nur betreten, sobald man sich in den Dienst begeben möchte oder sich im Dienst befindet.
  5. Zwischen 02 bis 14 Uhr ist es max. 2 Leuten erlaubt a.D. in THW-Einsatzchanneln zu sein. Von 14 bis 02 Uhr keinem.

§ 4 Ausrüstung

  1. THWler haben immer dafür zu sorgen, dass Sie mindestens 10 Essen, 10 Trinken, 3 Benzinkanister, 10 kleine Blutkonserven, 1 Blutdruckmessgerät, diverse RP-Gegenstände für medizinisches und technisches RP dabei haben.
  2. Es dürfen nur Gegenstände und Kleidung verwendet werden, die man selber kaufen kann.
  3. Bestimmte RP-Gegenstände, wie Mundschutz, Augenbinde & Aluhut, Medikamente, usw. dürfen nur mit RP-Hintergrund an Zivilisten weitergegeben werden. Items, die weniger als 1 wiegen (z.B. Blutkonserven, Narkosespritze) dürfen nicht weiter gegeben werden.
  4. Das Herausgeben und Kaufen von Gegenständen darf nur in Maßen erfolgen.
  5. Es ist verboten, als THWler eine Waffe aufzuheben, mit sich zu tragen oder zu nutzen.
  6. Die medizinische Kleidung (rot-weiß | rot-schwarz) darf erst nach bestandenem Medizin- / Mechaniker-Lehrgang getragen werden. Beim allgemeinen Streifendienst ist es egal, welche Kleidungsfarbe bei den Fahrzeugen genutzt wird. Bei intensiven RP (TÜV, Checkpoint, Events, Krankenhaus-RP, Katastrophenschutz, usw.) muss darauf geachtet werden farbgleiche Kleidung und Fahrzeug zu nutzen.
  7. Das Tragen von Vermummungen und das komplette Verdecken des Gesichts ist als THWler nicht gestattet. Ausnahme: Events (Atemschutz, etc.) Wer Accessoires, die nicht im THW-Shop verfügbar sind, trägt muss damit rechnen, dass die Leitung diese als unpassend empfindet und man sie ausziehen muss.
  8. Die Nutzung von Items darf dem Server nicht schaden.

 

§ 5 Fahrzeuge des THWs

  1. THWler nutzen nur die zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeuge, die dem jeweiligen Rang und den absolvierten Ausbildungen entsprechen.
  2. Die Sonderrechte (Blau- / Gelblicht und Sirene) sind nur auf Einsatzfahrten, Checkpoint, Events o.Ä. einzusetzen, dennoch ist die StVO zu beachten.
  3. Dienstfahrzeuge sind stets abzuschließen.
  4. Zivilisten haben am Steuer von Dienstfahrzeugen nichts zu suchen.
  5. In Kavala ist nur ein gepanzertes Fahrzeug gestattet (Hunter | Ifrit | Strider).
  6. Es wird nicht an/auf Marktplätzen oder Parkplätzen gelandet.
  7. Ohne Flugausbildung / LKW-Ausbildung darf ein Helfer / Trupppführer den Hummingbird / Hemtt Lastwagen nur nutzen, wenn folgendes zutrifft:
    • Die THW-Leitung erlaubt die Nutzung
    • Die Einsatzleitung erlaubt die Nutzung
    • Der Höchstrangige (GTF oder höher) erlaubt die Nutzung
    • Es sind nur Helfer / Truppführer im Dienst.
  8. Das vermehrte mutwillige Zerstören von THW-Fahrzeugen führt zu einer Strafzahlung von mind. 500k pro Fahrzeug. Bei Fahrzeugen, die einen höheren zivilen Versicherungspreis haben, kann auch dieser berechnet werden.

 

§ 6 Einsatz

  1. Menschenleben geht vor Sachschaden.
  2. Einsätze werden so abgearbeitet wie sie zeitlich eintreffen, außer ein Einsatz liegt auf direktem Weg.
  3. Bei gebildeter Einsatzleitung koordiniert diese die Einsätze.
  4. Einsatzorte müssen ordnungsgemäß abgesperrt oder Gefahren von der Straße entfernt werden.
  5. Grundsätzlich werden nur Leute wiederbelebt, die requested haben. (Ausnahme: Zwangswiederbelebung durch die Polizei oder das Serverteam)
  6. Als THWler ist es untersagt den Airdrop zu looten und ohne Einsatz anzufahren.
  7. Bei medizinischen Einsätzen wird grundsätzlich das blaue(-weiße) Warnlicht verwendet. Bei technischen Einsätzen hingegen das gelbe(-weiße) Warnlicht.
  8. Personen, die orange markiert (KG-Verwundet) in einer Safezone liegen, dürfen immer angefahren werden.
  9. Ab 5 aktiven THWlern auf Altis und bei geringer Einsatzlage, kann sich ein THWler (bei min. 35 Zivilisten auf Tanoa) dort in den Dienst begeben. Bei weniger Zivilisten auf Tanoa ist dies freiwillig. Bei weniger als 5 THWlern auf Altis verboten.
  10. Nach bester Möglichkeit sollte sich bei einer angekündigten Zwangswiederbelebung ein THWler auf den Weg zu dieser machen. Ist das Gefecht / die Sperrzone noch aktiv, wird vor diese(m/r) mit 500 m Abstand gewartet.
  11. THWler, welche bei einer Zwangswiederbelebung ankommen, dürfen nicht sagen, dass Polizisten in der Nähe sind. Dies darf erst gesagt werden, wenn die Wiederbelebung durchgeführt wurde.
  12. Wir dürfen immer in die Flugverbotszone fliegen. Dazu wird hier hauptsächlich medizinische Hilfe geleistet. Hier dürfen nur Boote repariert / abgeschleppt werden.

 

§ 7 Preise

siehe auch: THW Preisliste

  1. Für medizinische Hilfe entstehen keine Kosten. Fahrzeugreparaturen können hingegen nach der Preisliste im Dashboard abgerechnet werden.
  2. THWler können sich in diesem Preisraum frei bewegen, höhere Preise müssen jedoch begründet werden.
  3. Weigert sich ein Zivilist, eine Rechnung zu bezahlen, kann die Polizei darüber informiert werden.
  4. Es wird im Dienst nicht nach Geld gebettelt. Geld darf nur verlangt werden, wenn Rechnungen nach Einhaltung der Preisliste ausgestellt werden.
  5. THWler sind verpflichtet Spielern, die nach dem Wiederbeleben AFK sind über die entsprechende Funktion eine Einsatzpauschale in Höhe von 100k auszustellen. Die Mindestzeit beträgt 30sek.
  6. Für Zivilisten, die beim requesten angeben, dass das Gefecht vorbei ist, obwohl es nicht der Fall ist, wird die Gebühr fürs Wiederbeleben, durch eine Rechnung von 100k erhöht.

 

§ 8 Feuergefecht und Gefährliche Situationen

  1. Es gilt ein Mindestabstand von 500 m zu Gefahrenbereichen / Sperrzonen. Erst nach Beendigung des Gefechts wird der Einsatz abgearbeitet. Hier gilt der Eigenschutz. THWler mischen sich nicht in gefährliche Situationen ein (z.B. Überfälle, Schießereien, etc.)
  2. Das THW darf sich in keine Sperrzonen begeben.
    1. Ausnahmen: Zwangswiederbelebungen, die Staatsbank, die Asservatenkammer und das Chemielager nach Freigabe der Polizei.
  3. Wenn eine Zwangswiederbelebung in einer Sperrzone angeordnet wurde, dann hat die Polizei die Möglichkeit einen Treffpunkt mit uns (500 m vor der Sperrzone) über den Funk auszumachen. An diesem Ort kann uns die Polizei abholen und in die Sperrzone zur Zwangswiederbelebung bringen. Nach der Wiederbelebung müssen wir wieder an den vereinbarten Treffpunkt zurück gebracht werden. Wir selber dürfen nicht rein fahren / fliegen und das Gefecht muss beendet sein.
  4. Es entscheidet nur die Gruppierung oder die Polizei vor Ort, wem zuerst geholfen wird. (Vorort > Gewinnerpartei). Anschließend bekommt sie Zeit, sich von der Situation zu entfernen.
  5. Das THW fährt keine PVP-Zonen an, hier wird keiner wiederbelebt. Das gilt auch für Personen die warten, bis die PVP-Zone wieder verschwindet. (Ausnahme: Rebellenstadt wenn die Zone wieder weg ist) Personen, die außerhalb oder an einer PVP-Zone liegen, dürfen grundsätzlich immer wiederbelebt werden. Wer in einer PVP-Zone verstorben ist, wird mit "PVP - [Name]" markiert, damit bekannt ist, wer in der Zone verstorben ist.
  6. Unter PVP-Zonen zählen:
    • Flugzeug- & Schiffswrack
    • Gangversteck
    • Asservatenkammer-Transport
  7. Befindet sich ein THWler in einem aktiven Gefecht oder einer Sperrzone, muss er den Ort ohne jemanden zu behindern, unverzüglich und auf direktem Weg verlassen.
  8. Das Spotten als THWler (für den eigenen Vorteil oder die eigene Gruppierung) bei Kampfgefechten oder der Gangeroberung ist strengstens untersagt.

 

§ 9 Parkordnung und Abschleppen

  1. Fahrzeuge bis 250 Kofferraum-Platz dürfen, falls sie blau markiert sind, unverzüglich abgeschleppt werden. Bei mehr als 250 Kofferraumplatz muss eine Abschleppnachricht an den Besitzer gesendet werden. Es gilt eine Reaktionszeit von 2 Minuten. Ist der Besitzer offline kann das Fahrzeug sofort abgeschleppt werden. Ausnahmen siehe §9.2
  2. TEMPEST: Gerät und Fuel dürfen an Feldern nur abgeschleppt werden, wenn man ausdrücklich die Erlaubnis bekommt
  3. Alle Fahrzeuge, die den Verkehr stören oder reservierte Parkplätze blockieren, dürfen sofort und ohne Vorwarnung abgeschleppt werden.
  4. Am Flughafen-Terminal dürfen sowohl davor, als auch dahinter, Fahrzeuge parken und nur unter Einhaltung der anderen Regeln abgeschleppt werden.
  5. Es ist nicht erlaubt Halte- / Parkverbots-Schilder zu platzieren, außer bei Ausbildungen, Checkpoints, Events oder polizeilicher Anordnung.
  6. Sollten Fahrzeugspawns (Händler, Garagen) blockiert sein, wird das Fahrzeug erst aufgebrochen und vom Spawnpunkt heruntergefahren, bevor es abgeschleppt wird.
  7. Beim Abschleppen eines Fahrzeuges dürfen sich keine Personen im hinteren Fahrzeug aufhalten. Dazu muss das Gelblicht aktiviert sein.
  8. Wird ein Fahrzeug mit dem Seil abgeschleppt, muss am abzuschleppenden Fahrzeug der Warnblinker, vor der Losfahrt, angeschaltet werden.
  9. Fahrzeuge in Gang-Basen werden nur abgeschleppt, wenn die entsprechende Gruppierung danach fragt.
  10. Wenn das abzuschleppende Fahrzeug einen Kofferrauminhalt im Wert von über 100.000€ gelagert hat, so ist es verpflichtend 2 Abschleppnachrichten im Intervall von 5 Minuten zu verschicken, bevor der Inhalt durchsucht wird, nach der zweiten Abschleppnachricht muss man erneut 5 Minuten auf eine Reaktion warten. Sollte die Person Tot sein, so muss man warten bis die Person wiederbelebt wurde oder respawnt um eine Abschleppnachricht zu verschicken. Wenn der Besitzer offline ist, muss lediglich 10min gewartet werden und danach geprüft werden ob der Besitzer erreichbar ist, ist er bis dahin nicht online wird das Fahrzeug durchsucht und danach abgeschleppt.
  11. THWler dürfen das Fahrzeuginventar von abzuschleppenden Fahrzeugen über die Windowsfunktion durchsuchen und beschlagnahmen, sobald obiges zutritt. Ausgenommen ist das Handschuhfach. Auf andere Wege darf nichts aus Fahrzeugen entnommen werden.
  12. Wenn das THW gerufen wird, ein Fahrzeug/Flugzeug für eine Person zu ziehen, so ist es zwingend erforderlich den Ausweis des Melders sowie auch das Kennzeichen des Fahrzeugs/Flugzeugs zu kontrollieren und abzugleichen. Nur die Besitzer haben das Recht zu bestimmen was das THW mit Ihrem Besitztum macht. (Ausnahme: Fahrzeugskin und Kleidungsskin sind einheitlich erkennbar)

 

§ 10 Praktika

siehe auch: THW Praktikum

  1. Ein Praktikum ist erst mit 4 aktiven THWlern im Dienst gestattet.
  2. Praktikanten dürfen von THWlern mit der Praktikums-Einweisung mitgenommen werden
  3. Nach jedem Praktikum muss ein Praktikumsprotokoll ausgefüllt werden.
  4. Es müssen im Protokoll, sowohl beim InGame-, als auch OOC-Verhalten, jeweils min. 30 Wörter geschrieben werden.
  5. Wenn ein Praktikant bei verschiedenen THWlern sein Praktikum hatte, muss nach jedem Wechsel ein Praktikumsprotokoll ausgefüllt werden.
  6. Ein Praktikum darf nur angefragt werden, sofern das Mindestalter von 15 Jahren erreicht ist.
  7. Wer auf der "THW - Praktikumssperren" Liste steht, darf für den genannten Zeitraum kein Praktikum beim THW machen.

 

§ 11 Blacklist

siehe auch: THW Blacklist

  1. Für einen Blacklisteintrag wird ein Beweis benötigt.
  2. Ein Blacklist-Eintrag muss innerhalb von 24 Stunden nach Geschehen der Situation eingereicht / eingetragen werden.
  3. Blacklist Einträge dürfen ab dem Rang Schirrmeister erstellt werden
  4. Die Dauer der Einträge kann mit Absprache der THW-Leitung variieren.

 

§ 12 Abmeldungen & Kündigungen

  1. Ab einer Abwesenheit von 5 Tagen oder mehr muss eine Abmeldung im Dashboard erfolgen. Nach einer Abmeldung darf man weder als CIV, noch als THWler spielen.
  2. Die maximale Abmeldezeit liegt bei 1 Monat. Nach Ablauf der Abmeldung sollte ein Gespräch, bezüglich Verlängerung der Abmeldung oder freiwillige Kündigung, mit der Leitung gesucht werden.
  3. Der CIV-Urlaub wird pro Person nur maximal 2 Wochen innerhalb von 3 Monaten genehmigt. Bei einer CIV-Urlaub-Einreichung, muss dieser im Schreiben auch genau erkenntlich sein. Beim CIV-Urlaub darf man nicht als THWler spielen, aber als CIV.
  4. Kündigungen sind mündlich bei der Leitung oder schriftlich im Dashboard einzureichen.
  5. Wer die Mindeststunden nicht erreicht, wird eine Woche später befördert.
  6. Wer aufgrund eines Server-Bans nicht online kommen kann, gilt als unentschuldigt im THW.

 

§ 13 Strikes

  1. Strikes können in der Probezeit (die erste Woche als THWler nach der AGA) zu einer Kündigung führen.
  2. Der erste Strike hat keine schwerwiegenden Folgen. Der zweite Strike kann eine Disziplinarmaßnahme mit sich ziehen. Beim dritten Strike erfolgt die Kündigung.
  3. Die Leitung behält sich vor Mitarbeiter, unabhängig vom Strike-System, bei schweren Vergehen fristlos zu kündigen.

 

§ 14 DP-Missionen & Farming

  1. Bei mehreren THWlern im Dienst entscheidet der Ranghöchste, ob DP-Missionen gemacht werden dürfen. Bei einer gebildeten Einsatzleitung obliegt ihr die Entscheidung.
  2. Als THWler ist es verboten zu farmen. Ausnahme: Das Farmen an der Müllhalde ist erlaubt, solange der Dienst nicht vernachlässigt wird. Im Zeitraum vom 01.11 - 31.12 dürfen zusätzlich am Steinbruch Weihnachtsäxte gefarmt werden. Gefundene Gegenstände dürfen nicht an Zivilisten weitergegeben werden.
  3. Das Farmen von Bauplänen und Öl ist an der Bohrinsel strengstens untersagt.
  4. Die Inhalte aus dem THW Schließfach dürfen mit Genehmigung der Leitung ins zivile Inventar umgelagert werden. Es dürfen nur Gegenstände übertragen werden, die nicht im THW Shop sind. Es ist verboten Gegenstände von seinem zivilen Inventar ins THW Schließfach zu übertragen.

§ 15 Hauptuntersuchungen | TÜV

siehe auch: THW TÜV

  1. Es ist als THWler verboten, Zivilisten bei medizinischen Einsätzen, nach einer Hauptuntersuchung (TÜV) zu fragen.
  2. Hauptuntersuchungen (TÜV) des THWs dürfen nur an passenden Orten (THW-HQ mit mechanischer Ausstattung oder THW-Checkpoint) durchgeführt werden.
  3. Während einer Hauptuntersuchung muss zwingend umfangreiches RP geführt werden.
  4. Hauptuntersuchungen müssen nach dem angegebenen Preis abgerechnet werden, bei Checkpoints ist es der niedrigere, angezeigte Preis. Auf beide Preise gibt es keinen Rabatt. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung, es ist verboten in Bar abzurechnen.
  5. Es ist verboten, bei seinen eigenen CIV-Fahrzeugen den TÜV durchzuführen. Die eigenen Dienstfahrzeuge dürfen hingegen geprüft werden.

 

§ 16 Checkpoints und Events

  1. THW-Sperrzonen dürfen nur für Checkpoints und Events verwendet werden.
  2. Das Setzen von Sperrzonen auf das Jagdgebiet ist strengstens untersagt. Auf jegliche Händler, sowie Verarbeiter ebenso.

 

§ 17 MPU

  1. Eine MPU wird von der Polizei veranlasst und kann nur durch das THW durchgeführt werden.
  2. Durchgeführt werden kann die MPU nur ab dem Rang Gruppenführer.
  3. Wenn eine MPU angefragt wird, ist diese nicht abzulehnen.
  4. Diese wird bei Zivilisten mit 50.000 € pro MPU in Rechnung gestellt.
  5. Bei nicht bestandener MPU wird das in die CIV-Akte eingetragen, wann sie nicht bestanden wurde und darf erst nach 24 Stunden wiederholt werden. Man hat hier pro 24 Stunden 2 Versuche.
  6. Nach sinnvollem RP kann diese auch ohne polizeiliche Anordnung durchgeführt werden, darf jedoch nicht zum Trollen genutzt werden.

 

§ 18 Streaming

  1. Streamen im Dienst ist nur erlaubt, wenn alle einverstanden sind. Andernfalls muss der Streamer in einen anderen Channel gehen.
  2. Der Stream ist kein Freifahrtschein. Fehlverhalten kann von der Leitung, Ausbildern und Personalmitarbeitern geahndet und gegen ihn verwendet werden.
  3. Sollte der Streamer mit den Regeln nicht einverstanden sein, wird ihm das Streamen untersagt.

 

Regelbrüche werden durch Personen mit struktureller Funktion geahndet.
Die THW-Leitung ist dazu befugt einzelne Regeln des THW-Regelwerks außer Kraft zu setzen, bzw. sich über diese hinwegzusetzen.

Interne Regelungen zwischen Personalmitarbeitern, Ausbildern und Leitung sind nicht aufgeführt. Änderungen sind der Leitung jederzeit vorbehalten.

Stand: 02.12.2025

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Erstellt von Hans Dieter und Miguel Guadalupe.